Betriebsassistent/in im Handwerk
Auszubildende können in drei Jahren zwei qualifizierte Abschlüsse erwerben:
- den Gesellenbrief im jeweiligen Ausbildungsberuf
- das Zeugnis der Fortbildungsprüfung „Gepr. Fachfrau/mann für kaufmännische Betriebsführung HWO“ (staatlich anerkannt)
Der Gesellenbrief, die erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung sowie die Bescheinigung der Berufsschule über den erfolgreichen Besuch des Fremdsprachenunterrichts (Wirtschaftsenglisch) berechtigen schließlich zum Führen des Titels „Betriebsassistent/in im Handwerk“.
Inhalte
- Betriebswirtschaftslehre
- Rechnungswesen
- Vertrags-, Arbeits- und Sozialrecht
- Kommunikation und Verkaufstechnik
- Wirtschaftsenglisch
Nachweise
Am Ende der Lehrzeit muss der Handwerkskammer Düsseldorf Folgendes vorliegen:
- das Zeugnis der (Fach-)Hochschulreife oder Fachoberschulreife mit positiver Beurteilung durch die Berufsschule
- eine Bescheinigung des Berufskollegs über die erfolgreiche Teilnahme an einem wirtschaftsorientierten Fremdsprachenunterricht (zumeist Englisch)
- das Abschlusszeugnis des Berufskollegs
- das Zeugnis der Gesellenprüfung
- das Zeugnis der Fortbildungsprüfung „Gepr. Fachfrau/mann für kaufmännische Betriebsführung HWO“
Neben dem für alle Auszubildenden obligatorischen Berufsschulunterricht erhalten die „Betriebsassistenten“ im Berufskolleg in Zusatzkursen Kenntnisse in Rechnungswesen, Wirtschaftslehre, Rechts- und Sozialwesen sowie kaufmännisches EDV-Wissen. Die erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung kann später als Teil III der Meisterprüfung angerechnet werden (gemäß § 46 Absatz 3 HwO). Am Ende der 3-jährigen Ausbildungszeit erfolgen die Gesellenprüfung und die Fortbildungsprüfung „Gepr. Fachfrau/mann für kaufmännische Betriebsführung HWO“.